Nachdem Second Life langsam in allen Medien ist, musste es ja auch mal in diesem Blog auftauchen. Aber mich beschäftigen nicht die leeren weiten des Second Life, die 12. virtuelle Niederlassung von Fritz&Söhne Rasenmäher-Zubehör GmbH (sämtliche Ähnlichkeiten zu realen Unternehmen sind rein zufällig) oder die virtuelle Playlist eines todgeglaubten DJs..
Second Life versucht – wie der Name schon suggeriert – ein Abbild der Realität zu sein, womit aber zwangsläufig nicht nur die “guten” Seiten, sondern auch die “schlechten” Seiten hervortreten.
In den letzten Tagen geisterte die Meldung um virtuelle Verbrechen durch die Online-Medien (u.a. Spiegel Online), wobei mir als erstes durch den Kopf schoss, in wie fern den virtuell überhaupt Verbrechen begangen werden könnten. Einerseits wäre zu klären, welche Gerichtsbarkeit überhaupt zuständig wäre und auch wenn, in wie fern überhaupt Gesetze bestehen, die virtuelle Verbrechen abdecken. Denn wo kein realer Schaden existiert, hat auch nie eine Tat stattgefunden.
Natürlich, die Taten, von denen Spiegel Online berichtet, sind unmoralisch. Aber mit grösster Wahrscheinlichkeit vollkommen legal. Insofern macht Second Life gerade dieselbe Entwicklung durch, die auch das Internet in den späten 80ern und frühen 90ern durchgemacht hat: Das älteste Gewerbe der realen Welt ist auch das erste Gewerbe der virtuellen Welt..
One Comment
das “älteste Gewerbe der Welt” ist aber die Prostitution und nicht Kinderpornografie, nur so als Richtigstellung.