1x Happy Birthday => 800 Euro
19/11/2006 | Roman
Australien ist gerade dabei, sein Urheberrecht zu reformieren. Sehr drastisch:
Schon falls eine Gruppe bei einem Geburtstagspicknick in einer öffentlichen Anlage wie einem Zoo das noch bis 2030 geschützte “Happy Birthday” anstimme und das Trällern des Ständchens von anderen Besuchern gehört würde, riskiere sie einen “Hinweis über eine Rechtsverletzung”, der mit bis zu 1320 australischen Dollar oder umgerechnet knapp 800 Euro bewehrt sein könnte. Würde die Familie eine Aufnahme des Freilandsingens mit einem Camcorder anfertigen, wäre sie von einer weiteren Strafe “aufgrund des Besitzes eines Geräts zum Zweck der Durchführung einer Copyright-Verletzung” bedroht. Für den Fall, dass ein Gast der Feier den Clip noch ins Internet stelle und öffentlich verbreite, stünden noch einmal 800 Euro Strafe im Raum.
Macht doch Freude. Aber wird noch besser:
Strafrechtlich relevant wäre es demnach auch, wenn man eine TV-Sendung auf Video aufnimmt und Freunden oder Bekannten zum Anschauen überlässt. Sogar der Hersteller des benutzten Videorecorders soll bedroht sein. Schließlich habe er ein Gerät produziert, mit dem sich illegale Kopien erstellen lassen.
Ok, aber sie sind ja keine Unmenschen, die Politiker in Down Under:
Schmackhaft machen will die Regierung den Bürgern die Reform mit der Erlaubnis, erstmals Privatkopien von TV- oder Radioprogrammen aufzunehmen. Diese müssen dem Entwurf zufolge nach einmaligem Abspielen aber wieder gelöscht werden. Darüber hinaus sollen die Käufer von CDs, Zeitungen oder Büchern die erstandenen Werke in andere Formate wie etwa MP3s umwandeln und dann auf Abspielgeräte wie den iPod übertragen dürfen. DVDs sind laut dem Gesetzesentwurf von dieser Ripping-Klausel ausgeschlossen. Justizminister Philip Ruddock war sich bislang sicher, “dem gesunden Menschenverstand entsprechende Änderungsvorschläge” vorgelegt zu haben.
Ah ja, gesunder Menschenverstand. Alles klar.. (Quelle)


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